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Wir erstellen den Jahresabschluss für Sie!

 

Bei Kapitalgesellschaften besteht die Pflicht, jährlich einen Jahresabschluss nach § 5 EStG aufzustellen.  Die Unternehmensgröße ist relevant für

den Inhalt des Anhangs

die Erstellung eines Lageberichts

die Verpflichtung zur Abschlussprüfung

die Offenlegung und Veröffentlichung (z.B. verkürzte Bilanz ohne GuV)

Aber auch andere Gesellschaftsformen wie Einzelunternehmen oder Personengesellschaften haben bei Erreichen der Buchführungsgrenzen gem. § 189 UGB einen Jahresabschluss zu erstellen.

 

Wir ermitteln mit Ihnen die für Sie notwendige Darstellung Ihrer Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Ihres Unternehmens und finalisieren Ihren Jahresabschluss inklusive der benötigten Steuererklärungen.

Unser Leistungsspektrum
  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nach § 4 (3) EStG

  • freiwillige Bilanzierung nach § 4(1) EStG

  • Bilanzierung nach § 5 EStG 

  • Pauschalierungen

  • Überschussrechnung (z.B. bei Vermietung und Verpachtung)

  • Erstellung von Steuererklärungen

  • Firmenbucheinreichungen

  • Bilanzanalysen und -präsentationen

  • Zwischenabschlüsse

  • Konsolidierungen

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