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Wir prüfen Sie!

Kapitalgesellschaften oder kapitalistische Personengesellschaften sind ab dem Überschreiten von bestimmten Größenklassen gem. § 221 UGB prüfungspflichtig. Darüber hinaus sind Aktiengesellschaften und Privatstiftungen jedenfalls prüfungspflichtig. 

Aber auch eine freiwillige Abschlussprüfung gilt als „Qualitätssiegel“ und kann für nicht-prüfungspflichtige Unternehmen Vorteile bieten.

 

Wir arbeiten im Bereich der Wirtschaftsprüfung eng mit externen Partnern zusammen, die im öffentlichen Register der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) eingetragen sind. Dabei legen wir Wert aufs Detail, denn genau darauf kommt es in der Wirtschaftsprüfung an.

Unser Leistungsspektrum gemeinsam mit unseren Partnern
  • Jahresabschlussprüfung

  • Konzernabschlussprüfung

  • Sonderprüfungen

  • Due Diligence Prüfungen

  • Unternehmensbewertungsgutachten

  • Spendengütesiegelprüfungen

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